Das Ehegesetz
§ 1 Dieses Gesetz tritt
mit dem Ja-Wort in Kraft.
§ 2 Der Ehemann ist ab
dem Zeitpunkt der Eheschließung der Glücklichste seiner Art.
§ 3 Der Mann hat eine
eigene Meinung – die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche Vermögen.
§ 4 Sollte die Frau
einmal nicht Recht haben, tritt automatisch § 3 in Kraft.
§ 5 Das Ehepaar besteht
aus zwei Hälften, die Frau ist die Bessere.
§ 6 Der Mann verdient
das Geld, die Frau gibt es aus.
§ 7 Der Ehemann hat sein
Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen.
§ 8 Die Frau ist unter
der Haube, der Mann unterm Pantoffel.
§ 9 Falls der Ehemann an
Trotz leiden sollte, sonstige bockige Seiten aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschlüssel zu entziehen und der Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen.
§ 10 Dem Ehemann ist es
gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben.
§ 11 Wann der Mann
fortgeht, bestimmt der Mann, wann er heimkommen soll, bestimmt die Frau.
§ 12 Die Frau hat den
Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten.
§ 13 Meinungen dürfen
nur von der Frau ausgesprochen – vom Mann nur gedacht werden.
§ 14 Der Mann gibt nie
zu, dass er auch mal recht hat, sonst ist er gleich unten durch.
§ 15 Die Gartenarbeit
ist Gemeinschaftssache; die Einteilung untersteht der Frau, die Durchführung dem Mann.
§ 16 Der Mann hat zu
Essen was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu machen.
§ 17 Dem Ehemann ist es
erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben. Er sollte aber niemals sagen: „Du kannst mich gern haben!“
§ 18 Das
gemeinschaftliche Siegel ist der Kuss.