Das Ehegesetz


 § 1  Dieses Gesetz tritt mit dem Ja-Wort in Kraft. 
 § 2  Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschließung der Glücklichste seiner Art.  
 § 3  Der Mann hat eine eigene Meinung – die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche Vermögen.  
 § 4  Sollte die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatisch § 3 in Kraft. 
 § 5  Das Ehepaar besteht aus zwei Hälften, die Frau ist die Bessere.  
 § 6  Der Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus.  
 § 7  Der Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen.  
 § 8  Die Frau ist unter der Haube, der Mann unterm Pantoffel.  
 § 9  Falls der Ehemann an Trotz leiden sollte, sonstige bockige Seiten aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschlüssel zu entziehen und der Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen.  
 § 10  Dem Ehemann ist es gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben.  
 § 11  Wann der Mann fortgeht, bestimmt der Mann, wann er heimkommen soll, bestimmt die Frau. 
 § 12  Die Frau hat den Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten.  
 § 13  Meinungen dürfen nur von der Frau ausgesprochen – vom Mann nur gedacht werden.  
 § 14  Der Mann gibt nie zu, dass er auch mal recht hat, sonst ist er gleich unten durch.  
 § 15  Die Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache; die Einteilung untersteht der Frau, die Durchführung dem Mann.  
 § 16  Der Mann hat zu Essen was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu machen.  
 § 17  Dem Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben. Er sollte aber niemals sagen: „Du kannst mich gern haben!“ 
 § 18  Das gemeinschaftliche Siegel ist der Kuss.